Kirchenverwaltungen und Gemeinsamer Finanzausschuss Eine Kirchenverwaltung (KV) ist das rechtliche Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde und Kirchenstiftung. Zu jeder Pfarrei gehört eine Kirchenstiftung, welche das Vermögen – in der Regel Grundstücke und kirchliche Gebäude - besitzt. Die wichtigsten Aufgaben sind: - Finanzverwaltung einer Pfarrei - Einnahme von Spenden, Kirchgeld und Zuschüsse - Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienste, Seelsorge und Verwaltung - Unterhalt der kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrhaus, Pfarrheim, Kindergarten) - Betreiben der Kindergärten - Kontaktstelle zum Bischöflichen Ordinariat, welchem auch die Stiftungsaufsicht obliegt. Für das kommende Haushaltsjahr wird jeweils ein Haushaltsplan erstellt. Im Folgejahr gibt es dann die Jahresabrechnung. Beides wird im Pfarrbüro ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden. Eine Kirchenveraltung besteht aus dem Pfarrer und den für 6 Jahre (bis 2012) gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Größe der Pfarrei ab. Unabhängig von der neuen Pfarreiengemeinschaft St. Anton - Maria Hilf bleiben die beiden Kirchenstiftungen und Kirchenverwaltungen von St. Anton und Maria Hilf bestehen. Für die gemeinsamen Aufgaben gibt es den Gemeinsamen Finanzausschuss.
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